- Indoor-Training wieder möglich (mind. 20 m2 pro Person müssen zur Verfügung stehen)
- Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht beim Karatetraining, Kumite wieder möglich
- Eintrittstests notwendig (3-G-Regel)
- Hygiene- und Organisationsmaßnahmen erforderlich
- COVID-19-Ansprechpersonen definieren
- Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen bleibt erhalten (100 Personen indoor, 200 outdoor)
Zurück ins Dojo!
17.05.2021 - Am 19. Mai 2021 wird die langersehnte Rückkehr ins Dojo und die Wiederaufnahme des
Trainingsbetriebes in den mehr als 200 Karate-Vereinen Österreichs Realität. An diesem Tag treten
die COVID-19-Öffnungsverordnung und die 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft und
lösen die bis dahin geltende 11. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html
Die wesentlichsten Rahmenbedingungen der Öffnungsverordnung in Kurzfassung:
Alle Details und Dokumente zur konkreten Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen im
Karate-Training finden sich hier:
https://karate-austria.at/de/covid19