Karate COVID-19

Fassung vom 01. August 2022

COVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die mit 01.08. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
  • Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
  • Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen sind ein:e: COVID-19-Beauftragte:r und ein -Präventionskonzept notwendig
  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen und Sportler:innen

Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011886
Verkehrsbeschränkungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011977

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Für nähere Details besuchen Sie die Website www.sportaustria.at/corona.

Anwesenheitskontrolle

Um das Führen der Anwesenheitslisten zu erleichtern und einem möglichen Verlust derselben vorzubeugen, stellt KARATE AUSTRIA unter https://karate-austria.at/scan eine Web-Anwendung zur Verfügung, die auf jedem gängigen Browser am Smartphone lauffähig ist. Damit kann der in mydojo generierte QR-Code gescannt werden und so, z. B. am Ende des Trainings, die Anwesenheit von Trainern und Sportlern lückenlos dokumentiert werden. Der QR-Code muss nur einmal generiert und kann am Smartphone gespeichert oder auf Papier ausgedruckt werden.

Für Fragen und Unterstützung bei der Implementierung der Scan-Lösung steht KARATE AUSTRIA unter office@karateaustria.at zur Verfügung.

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