COVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Die mit 01.08. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
- Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
- Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen sind ein:e: COVID-19-Beauftragte:r und ein -Präventionskonzept notwendig
- Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen und Sportler:innen
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011886
Verkehrsbeschränkungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011977
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Für nähere Details besuchen Sie die Website www.sportaustria.at/corona.