Neue Verordnung bringt normales Vereinstraining ab 1. Juli 2021

01.07.2021 - Die mit 1. Juli 2021 in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung erlaubt ein (fast) normales Vereinstraining ohne nennenswerte Einschränkungen.

Die Abstandsregelung fällt, ebenso die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Sportstätten, sofern der Zweck der Betretung die Sportausübung ist, es gibt bei Zusammenkünften bis 100 Teilnehmer/innen keine Auflagen mehr (außer das Führen von Anwesenheitslisten), und die Personengrenze bei Spitzensportveranstaltungen fällt auch weg.

Der Text der neuen Verordnung findet sich hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html

Die aktuellen Richtlinien für das Training von Nicht-Leistungssportlern finden sich hier:
https://karate-austria.at/de/covid19

Die aktualisierte Version des Präventionskonzeptes für Spitzensportler kann hier heruntergeladen werden:
https://karate-austria.at/de/download/469

Hier die Regelungen im Überblick:

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