Neue Lockerungsverordnung bringt auch Erleichterungen für das Karate-Training

15.06.2020 - Mit Inkrafttreten der 5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/266) am 15. Juni 2020 fällt die Verpflichtung, in Trainingsstätten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem darf der Mindestabstand von 2 Metern beim Training kurzfristig unterschritten werden.

Übersicht über die Lockerungen ab 15. Juni 2020:

https://karate-austria.at/temp/uebersichtstabelle.jpg

Die aktuellen Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Karate-Training finden sich hier:

https://karate-austria.at/de/covid19

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