29. Mai 2020: Zurück ins Dojo!

28.05.2020 - Das lange Warten ist zu Ende. Mit Inkrafttreten der 231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle), darf endlich Karate - unter Einhaltung strikter Rahmenbedingungen - auch wieder in geschlossenen Räumen trainiert werden:

Übersichtstabelle: https://karate-austria.at/temp/Uebersichtstabelle_V2.jpg

Erlaubt sind folgende Trainingsformen:

1.1 Athletik-Training

1.2. Kihon

1.3. Kata

1.4. Sonderformen, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern zwischen den Trainierenden gewährleistet ist.

Beim Betreten geschlossener Räumlichkeiten der Sportstätte und beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Training selbst ist dies nicht erforderlich, ebenso nicht beim Duschen.

Die Schutzmaske darf zu Beginn des Trainings unter Beachtung der Verwendungsrichtlinien im Trainingsraum abgenommen werden und hat nach Beendigung des Trainings (vor dem Verlassen des Trainingsraumes) wieder richtliniengemäß angelegt zu werden. Um der Organisationsform des Karatetrainings gerecht zu werden, wird empfohlen, die Masken während des Trainings an der Körperrückseite am Gürtel zu befestigen.

Vor dem Betreten der Umkleideräume, falls diese nicht benützt werden, vor dem Betreten des Trainingsraumes, ist eine Handdesinfektion durchzuführen, ebenso unmittelbar nach Beendigung des Trainings.

Die genauen Rahmenbedingungen des Trainings ab 29. Mai 2020 finden sich hier:

https://karate-austria.at/de/download/421

Weitere Informationen:

https://karate-austria.at/de/covid19

Unsere Partner im Sport