Wichtige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts

16.11.2017 - Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich in einer für den gesamten Sport bedeutsamen Erkenntnis – in einem Verfahren des ASKÖ Salzburg gegen die GKK Salzburg – klargestellt, dass die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) für jede Form der sportlichen Tätigkeit im gemeinnützigen Rahmen anwendbar ist. Somit ist, neben dem Wettkampfsport, auch der Gesundheits- und Fitnesssport in all seinen Erscheinungsformen umfasst. Anfängertrainings, Schnuppertrainings, etc., können daher ebenfalls über PRAE abgerechnet werden. Aktivitäten der Vereine und Landesverbände im Zusammenhang mit dem M.K-Projekt des ÖKB „Karate 2024“ fallen somit ebenfalls unter diese Regelung.

BSO-Präsident Hundstorfer bezeichnet diese Erkenntnis als erfreulichen Durchbruch in einer für den Sport wichtigen Frage (siehe beiliegendes Schreiben).

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