In eigener Sache

20.01.2005 -

Karate hat ein zwiespältiges Image: Einerseits spricht man dieser asiatischen Kampfkunst die Fähigkeit zu, einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeits-Entwicklung leisten zu können, andrerseits steht das durch diverse Filme geförderte „Schläger-Image“ warnend im Hintergrund. Es ist daher nicht unwichtig darauf zu achten, W E R Karateunterricht anbietet und in welchem organisatorischen Rahmen dies geschieht.



Karate ist eine interessante Bewegungsform, die als solche auch in Fitnesscentern angeboten wird. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Wenn es sich jedoch um eine Ausbildung mit anerkanntem Graduierungs- bzw. Prüfungssystem handelt, ist zumindest Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere für das sehr sensible Kinder-Karate!



Der „Österreichische Karatebund“ (ÖKB) ist der einzige von der „Österreichischen Bundes-Sport-Organisation“ (BSO) anerkannte Fachverband für Karate und ist Mitglied der „World Karate Federation“ (WKF), die ihrerseits vom „Internationalen Olympischen Comite“ (IOC) als einziger Weltverband anerkannt ist.



Offiziell gültige Prüfungen können daher nur im Rahmen eines ÖKB-Vereins, der jährlich Mitgliedsbeiträge an den ÖKB zu leisten und für Karate-Pässe und Prüfungsurkunden zu bezahlen hat, abgelegt werden. Bestandene Prüfungen werden auf einer offiziellen ÖKB-Prüfungsurkunde bestätigt. Jeder Karate-Betreibende, egal ob Wettkämpfer oder Hobbysportler, hat das Recht auf diese offizielle Urkunde und ebenso das Recht auf einen offiziellen ÖKB-Karatepass.



Nun tauchen in letzter Zeit einige „Karatelehrer“ auf, welche die Unkenntnis dieser Sachlage bei der Bevölkerung ausnützen und die Situation verwässern: Sie bieten Karatekurse (im Speziellen für Kinder) im Rahmen verschiedener uninformierter Institutionen (z.B. Volkshochschulen, Gemeinden, Schulen u. ä.) an, halten später Prüfungen ab und vergeben Prüfungsurkunden, die am PC selbst entworfen wurden – mitunter sogar mit gestohlenem Logo. Fast immer fehlt dabei auch der ÖKB-Karatepass. Diese Herren haben bei uninformierten Kreisen ein leichtes Spiel, da das Wort KARATE fälschlicherweise oft als Sammelbegriff für diverse Kampfsportarten verwendet wird. Es sei festgehalten, dass keine traditionellen Verbände wie SKI oder ITKF gemeint sind.





Die dabei erhobene Behauptung, diese Prüfungen seien offiziell und international anerkannt, ist jedoch schlicht falsch, und ein Spiel der Worte. Oft kommt das Erwachen zu spät, nämlich dann, wenn die betreffenden Kursteilnehmer einem offiziellen Karateverein beitreten wollen und erfahren müssen, dass ihre Urkunden nicht anerkannt werden können, was leider bereits der Fall war ….… leider deshalb, weil die Betreffenden aus Enttäuschung mit dem Karate spontan aufhörten! Ein schwerer ideeller Schaden für eine Randsportart, die um ihre Anerkennung kämpft!



Es bleibt der bittere Nachgeschmack, dass man sich durch diese Privataktionen die Verbandsabgaben ersparen und auf „billige“ Art Geld machen möchte. Besonders traurig ist die Angelegenheit im Speziellen dann, wenn es sich bei den Kursleitern um Personen handelt, die ihre Ausbildung im Rahmen des ÖKB absolvierten und selbigem dann auf diese Weise finanziell und ideell Schaden zufügen.



Leider eignet sich Karate wie alle anderen asiatischen Künste zum hemmungslosen Abkassieren und Ausbeuten, da sich viele Menschen der Moderne auf der Suche nach einem Lebenssinn befinden und in Fernost-Methoden diesen Sinn zu finden hoffen.



Daher ein klarer Hinweis für alle Karate-Interessierten und alle potentiellen Anfänger: Achten Sie bei Beginn eines Karatekurses darauf, ob es sich beim Veranstalter um einen offiziellen ÖKB-Karateverein handelt. Verlangen Sie bei Prüfungen die offiziellen ÖKB-Urkunden (siehe Abbildung) und einen offiziellen ÖKB-Pass (siehe Abbildung) – das ist Ihr Recht! ÖKB-Urkunden sind auf mattem Karton GEDRUCKT (mitunter unerlaubterweise verwendete Farbkopien sind meist glänzend!) und besitzen Registrierungsnummern. Sie ersparen sich dann eine herbe Enttäuschung, wenn sie später erfahren müssen, dass diese Prüfung offiziell ungültig ist.



Ein gültiges Schulzeugnis erhält man ja auch nur bei einer offiziell anerkannten Institution und nicht so einfach bei einem Privatlehrer, auch wenn dieser eine Ausbildung und entsprechende Fähigkeiten besitzt. 

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