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KARATE AUSTRIA
 
Liebe Verbandsmitglieder,

aufgrund der Corona-Krise mussten wir die ordentliche GV 2020 Anfang Mai absagen. Damit zumindest die wichtigsten Informationen trotzdem zur Verfügung stehen, haben wir euch den Tätigkeits- und den Rechenschaftsbericht 2019 per Mail zugesandt. Diskussionen darüber, wie sie bei der Generalversammlung stattgefunden hätten, sind damit allerdings leider nicht möglich.

Um eventuelle Fragen dazu beantworten zu können, aber auch um nach dem Workshop vom 01. Februar erste, gemeinsame Überlegungen für die künftige organisatorische Ausrichtung des Bundesverbandes zu führen, habe ich vor zwei Wochen damit begonnen, die Vorstände der Landesverbände zu einem Informellen Austausch einzuladen. Einige sehr interessante Begegnungen haben schon stattgefunden, auf weitere freue ich mich schon. Ich hoffe, dass ich die Gespräche bis Ende Juni abschließen kann, werde die Ergebnisse zusammenfassen und euch im nächsten Newsletter vorstellen.

Bis dahin wünsche ich euch weiterhin alles Gute.
Bleibt dran, schaut auf euch und eurer Gesundheit!

Gerhard Grafoner

Erleichterungen für das Karate-Training durch neue Verordnung

Am 15.06.2020 ist die 5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft getreten. Die für unser Training wesentlichen Neuerungen:
  1. Es gibt keine Verpflichtung mehr, in Trainingsstätten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  2. Der Mindestabstand von 2 Metern beim Training darf kurzfristig unterschritten werden.
Hier eine Übersicht über die aktuell geltenden Bestimmungen:

Die gesamte Rechtsvorschrift (konsolidierte Fassung) findet sich hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

Basierend auf dieser Rechtsnorm gibt es neue Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Karate-Training:
https://karate-austria.at/de/covid19

Das gesamte Dokument mit Beispielen zum Hallenlayout als pdf findet sich hier (Fassung vom 16.06.2020):
https://karate-austria.at/de/download/421

Ständig aktualisierte Informationen zum Thema Coronakriste gibt es auf der Website von Sport Austria hier:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Wie geht es weiter in der Coronakrise?

Unter der Voraussetzung, dass keine Verschlechterung der Infektionszahlen eintritt, dürfen wir mit einem weiteren Liberalisierungsschritt am 29. Juni 2020 rechnen. Ab diesem Zeitpunkt könnte ein "Paartraining" mit fixem Partner erlaubt werden.
Die Stufe der Rücknahme von Beschränkungen wäre - vielleicht am 12. Juli 2020 - ein Partnertraining innerhalb von Kleingruppen (max. 6 Personen). Am 27. Juli könnte dann auch die Begrenzung der Gruppengröße wegfallen. Mit September wäre - in einem optimistischen Szenario - wieder ein Wettkampfbetrieb (auch im Kumite) möglich.

Verlängerung der Laufzeit von Coach- und Kampfrichter-Lizenzen

In seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 hat der Vorstand von KARATE AUSTRIA beschlossen, die Laufzeit aller Coach-Lizenzen sowie aller Kampfrichter-Lizenzen um ein Jahr zu verlängern.

Details zur technischen Abwicklung dieser Maßnahme werden vom Leiter der Karate-Akademie (Gerhard Jedliczka) und vom Vorsitzenden der Kampfrichterkommission (Alois Wiesböck) bekanntgegeben werden.
 
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