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Gesichts- und Körperschutz
12.06.2009 -
Hinsichtlich der seit 1. 1. 2009 geltenden Bestimmungen über den Gesichts- und Körperschutz hat die Spitzensportkommission des ÖKB am 14. März 2009 einstimmig beschlossen:
Es dürfen keinerlei Ausnahmen von den offiziellen WKF-Regeln gemacht werden. Dies gilt für alle Altersklassen, auch für jene, in denen keine WKF-Turniere stattfinden. Somit sind auch die Landesverbände verpflichtet, in ihrem Wirkungsbereich für die Einhaltung dieser Regelung zu sorgen.