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KARATE AUSTRIA
 
Am späten Abend des 30.04.2020 wurde die "COVID-19-Lockerungsverordnung" veröffentlicht. Die wesentlichste Konsequenz daraus ist, dass Karate-Training im Freien ab 1. Mai 2020 unter folgenden Rahmenbedingungen erlaubt ist:

https://karate-austria.at/de/covid19

Wir freuen uns über diesen ersten Schritt zurück zu einer "neuen Normalität" und stehen Euch für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Gerhard Grafoner
Präsident

Ewald Roth
Generalsekretär
 
Trainingsinspiration online

Unsere Sportler bieten auf Facebook in Videos zahlreiche Ideen für das Training zuhause. Viele Videos sind schon online, weitere werden folgen:

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