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KARATE AUSTRIA
 
Karate-Training in der Corona-Krise

Im Zusammenhang mit der, in den Medien kolportierten Lockerung der Einschränkungen des Sportbetriebes, wollen wir folgende Klarstellungen kommunizieren:
  1. Um eine rechtsverbindliche Auskunft hinsichtlich Karatetraining im Freien machen zu können, muss die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung abgewartet werden. Mit dieser Veröffentlichung ist am Mittwoch, 29.04.2020, spätestens Donnerstag, 30.04.2020, zu rechnen.
  2. Wahrscheinlich wird Karate NICHT bereits mit 1.5.2020 im Freien ausgeübt werden dürfen.
  3. Mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit werden ab 15.05.2020 ALLE Sportarten im Freien zulässig sein, also auch Karate (unter Einhaltung der Rahmenbedingungen, siehe Dokument Karatetraining_Covid_19.pdf).
  4. Ab 29.05.2020 werden vermutlich alle Sportarten (Indoor und Outdoor) bei Einhaltung der Rahmenbedingungen (siehe Dokument Karatetraining_Covid_19.pdf) ausgeübt werden dürfen.
  5. Alles oben unter 2. bis 4. Gesagte gilt unter der Prämisse, dass von Seiten des Gesundheitsministeriums keine Einschränkung aufgrund steigender Erkrankungszahlen erfolgt.
Für Rückfragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.

Gerhard Grafoner
Präsident

Ewald Roth
Generalsekretär
 
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