Generalversammlung 2017

19.05.2017 - Am 19. Mai 2017 fand im Gasthof Grüner Baum in St. Georgen/Attergau die ordentliche Generalversammlung des ÖKB statt.

Noch vor der offiziellen Eröffnung ehrte Präsident Dr. Simon Klausberger die Top-Athletinnen Alisa Buchinger und Bettina Plank für ihre Erfolge bei der diesjährigen EM in Izmit Anfang Mai. Unter dem Applaus der 54 Delegierten aus allen 9 Landesverbänden des ÖKB überreichte er den beiden Sportlerinnen eine finanzielle Anerkennung und unterstrich die Bedeutung ihrer Erfolge für die Motivation der Funktionäre und Mitarbeiter des ÖKB sowie der rot-weiß-roten Karatejugend.

Anschließend stellte der Präsident die Mitglieder der erstmals gewählten Athletenkommission vor: Noemi Lixandroiu, Patrick Valet (beide Kata), Bettina Plank und Stefan Pokorny (beide Kumite) werden in Zukunft die Interessen der Sportlerinnen und Sportler auf allen Ebenen des ÖKB vertreten und in Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden. Präsident Klausberger kann selbst auf einige Jahre effizienter Mitgestaltung in der WKF-Athletenkommission zurückblicken.

Im Anschluss daran wurde über die Arbeit des seit 20. November 2016 im Amt befindlichen Vorstandes und der Mitarbeiter und Kommissionen des ÖKB berichtet und über Anträge der Landesverbände und Vereine abgestimmt.

Kons. Ing. Karl Hillinger, langjähriger Präsident des ÖKB, wurde von den Delegierten einstimmig zum Ehrenpräsidenten gewählt.

Ebenfalls einstimmig wurde eine Statutenänderung beschlossen, mit der Bestimmungen über die Integrität im Sport aufgenommen wurden.

Der Antrag des LV Salzburg, Generalsekretär Mag. Ewald Roth von seinen Aufgaben zu "dispensieren", wurde nach sachlicher Aufklärung durch den Vorsitzenden und teilweise kontroversiellen Diskussionen mit Zweidrittel-Mehrheit klar abgelehnt. Mehrheitlich abgelehnt wurde auch ein Antrag des LV Wien auf Abberufung von Peter Karg als Rechnungsprüfer.

Die fast 5-stündige Generalversammlung ging in einem positiven Karate-Geist zu Ende, was nicht zuletzt auf die umsichtige und souveräne Vorsitzführung des Präsidenten zurückzuführen war.

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